Niedersachsen führt Pkw-Einsatzversicherung für Ehrenamtliche ein
Ab 1. September sichert eine neue Versicherung private Autofahrten im Ehrenamt zusätzlich ab.
Zum 1. September 2026 startet eine zusätzliche Absicherung für ehrenamtlich Engagierte, die für ihre Tätigkeit das eigene Auto nutzen: Unfallschäden werden künftig bis zu 30.000 Euro je Schadenfall übernommen.
Wer sich in Niedersachsen ehrenamtlich engagiert, ist im Flächenland häufig auf das eigene Auto angewiesen. Zum 1. September 2026 schließt eine neue Pkw-Einsatzversicherung eine bislang bestehende Lücke bei dienstlich veranlassten Fahrten im Ehrenamt.
- Start: 1. September 2026
- Deckungssumme: bis zu 30.000 Euro je Schadenfall
- Selbstbeteiligung: 150 Euro
- Vollständiger Ausgleich von Rabattverlusten beim Schadenfreiheitsrabatt, ohne zusätzliche Selbstbeteiligung
- Rückfragen: VGH-Info-Hotline, Telefon 0511 362 2566
Hintergrund
Das Land Niedersachsen erweitert seinen bestehenden Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag mit den VGH Versicherungen um die neue Pkw-Einsatzversicherung. Damit schließt das Land eine Lücke, die bislang bestand, wenn Ehrenamtliche mit dem eigenen Pkw dienstlich veranlasste Fahrten unternahmen.
Wer ist abgesichert?
Der neue Schutz gilt für alle Bürger*innen, die sich ehrenamtlich engagieren – unabhängig davon, ob sie unentgeltlich tätig sind oder eine Aufwandsentschädigung erhalten. Eine feste Vereins- oder Organisationsstruktur ist dafür nicht erforderlich. Abgedeckt sind Unfallschäden am privaten Pkw, die während einer Fahrt im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen.
Bedeutung für das Ehrenamt in Niedersachsen
Für viele freiwillig Engagierte ist das eigene Auto im Alltag ihres Engagements unverzichtbar, etwa für Fahrten zu Einsätzen, Terminen oder Veranstaltungen. Mit der neuen Versicherung schließt das Land eine Lücke, die im ehrenamtlichen Alltag eine wichtige Rolle spielt, und stärkt so die Absicherung freiwillig Engagierter.
Weitere Informationen sowie Rückfragen zur Pkw-Einsatzversicherung können über die VGH-Info-Hotline (0511 362 2566) geklärt werden.