Bundesregierung stärkt ehrenamtliches Engagement in Deutschland
Unterstützen, vereinfachen, wertschätzen
Bürgerschaftliches Engagement stärkt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Bundesregierung fördert und stärkt freiwilliges, auf den Werten der Verfassung ausgerichtetes Engagement durch geeignete Rahmenbedingungen.
Kernelemente des Gesetzentwurfs vom 10. September 2025:
- Freigrenze für steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb steigt auf 50.000 Euro.
- Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöht: von 3.000 auf 3.300 Euro bzw. von 840 auf 960 Euro.
- Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei steuerbegünstigten Körperschaften mit Einnahmen bis 100.000 Euro pro Jahr wird abgeschafft (Entlastung besonders für kleine/mittlere Vereine).
- Sphärenzuordnung von Einnahmen bis 50.000 Euro entfällt (keine Abgrenzung mehr nötig).
- E-Sport wird gemeinnützig anerkannt (Förderung von Teamfähigkeit, Prävention).
- Photovoltaikinstallationen können gemeinnützig sein, bürokratische Hürden werden reduziert.
- Haftungsprivileg für Ehrenamtliche wird erweitert: Vergütungsgrenze steigt von 840 auf 3.300 Euro pro Jahr; Haftungsschutz gilt dann auch bei höheren Aufwandsentschädigungen.
Ziel: Erleichterungen, mehr Engagement ermöglichen, Vereine stärken, Bürokratie abbauen und Ehrenamt angemessen absichern.