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Niedersachsenpreis für Bürgerengagement – „Unbezahlbar und freiwillig“

Bewerbungsfrist endet am 31. Juli 2024

Gemeinsam mit den Sparkassen in Niedersachsen und den VGH Versicherungen lobt die Niedersächsische Landesregierung auch in diesem Jahr den „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement – Unbezahlbar und freiwillig“ aus.

Damit soll das freiwillige Engagement stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken und gewürdigt werden. Engagierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich noch bis zum 31. Juli 2024 am Wettbewerb zu beteiligen.

Bewerben können sich Einzelpersonen, Vereine, Initiativen oder Selbsthilfegruppen, die sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl in den Bereichen Kultur, Sport, Umwelt, Kirche/religiöse Gemeinschaften oder Soziales engagieren. Sehr gerne können aber auch dritte Personen ehrenamtlich Engagierte für den Preis vorschlagen.

Eine Jury mit Vertreterinnen und Vertretern niedersächsischer Institutionen wird die Preisträgerinnen und Preisträger unter den eingereichten Vorschlägen auswählen.

Im Rahmen einer Abschlussveranstaltung überreicht Ministerpräsident Stephan Weil gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Vorstands der VGH Versicherungen, Dr. Ulrich Knemeyer, sowie dem Präsidenten des Sparkassenverbands Niedersachsen, Cord Bockhop, am 23. November 2024 zehn Preise im Gesamtwert von 40.000 Euro. Der NDR lobt einen Ehrenamtspreis aus, der vom Publikum des Senders ermittelt wird. Dieser ist mit 4.000 Euro dotiert.

Die Bewerbungsunterlagen sollten eine Beschreibung des freiwilligen Engagements (maximal zwei Seiten), die Darstellung der Ziele und der Zielgruppe, den Startzeitpunkt des Engagements, die Anzahl der Engagierten, eventuelle Kooperationspartner sowie Hinweise zur Finanzierung des Projektes enthalten. Weitere Informationen über den Wettbewerb und die Möglichkeit zur Online-Bewerbung gibt es auf www.unbezahlbarundfreiwillig.de.

Bewerberinnen und Bewerber oder vorschlagende Dritte können ihre Unterlagen per Mail an Christiane.Lamarre@stk.niedersachsen.de  oder postalisch an die Niedersächsische Staatskanzlei, „Unbezahlbar und freiwillig“, Planckstraße 2, 30169 Hannover, senden.